Baugenehmigung – der Ablauf je Bundesland

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In Deutschland läuft die Baugenehmigung in der Praxis nach einem ähnlichen Grundmuster ab: Zuerst prüfen Bauämter die planungsrechtlichen Voraussetzungen, dann folgt die Einreichung des Bauantrags und die fachliche Prüfung durch die zuständigen Stellen. Als Orientierung dient dabei das bundeseinheitliche Gerüst der Musterbauordnung (MBO). Das ist wichtig, weil es erklärt, warum viele Schritte im Verfahren vergleichbar wirken – auch wenn die Details je nach Bundesland abweichen. Die entscheidende Abweichung liegt in der Ausgestaltung durch die jeweiligen Landesbauordnungen. Dort regeln die Bundesländer zum Beispiel, welche Vorhaben verfahrensfrei oder genehmigungsfrei sind, wer einen Bauantrag bauvorlageberechtigt einreichen darf und wie die formalen Anforderungen an die Unterlagen aussehen. Außerdem unterscheiden sich die Länder darin, wie stark digitale Prozesse bereits in den Alltag der Bauaufsicht integriert sind und welche Wege für den Antrag vorgesehen sind. Für Bauherr:innen bedeutet das: Der Ablauf folgt zwar einem gemeinsamen roten Faden, die konkrete „Bedienungsanleitung“ kommt aber aus dem zuständigen Bundesland. Wer sich frühzeitig informiert, kann besser einschätzen, ob für das geplante Vorhaben eine Baugenehmigung erforderlich ist, welche Unterlagen typischerweise mitgeliefert werden müssen und welche Stationen im Prüfprozess anstehen. So lässt sich vermeiden, dass ein Antrag aufgrund formaler Lücken oder falscher Verfahrensart verzögert wird. Typisch ist außerdem, dass die Bauaufsicht nicht nur das Bauvorhaben selbst bewertet, sondern auch die Einbettung in die Umgebung: Dazu gehören Fragen, die sich aus dem Bebauungsplan oder – falls kein Bebauungsplan existiert – aus der planungsrechtlichen Beurteilung ergeben. Erst wenn diese Grundlagen geklärt sind, setzt die eigentliche Prüfung des Bauantrags ein. Das Verfahren bleibt damit nachvollziehbar, auch wenn die Zuständigkeiten und Verfahrensdetails je Bundesland variieren.

Landesbauordnungen im Überblick

BundeslandLandesbauordnung
Baden-WürttembergLandesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)
BayernBayerische Bauordnung (BayBO)
BerlinBauordnung für Berlin (BauO Bln)
BrandenburgBrandenburgische Bauordnung (BbgBO)
BremenBremische Landesbauordnung (BremLBO)
HamburgHamburgische Bauordnung (HBauO)
HessenHessische Bauordnung (HBO)
Mecklenburg-VorpommernLandesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
NiedersachsenNiedersächsische Bauordnung (NBauO)
Nordrhein-WestfalenBauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Rheinland-PfalzLandesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
SaarlandLandesbauordnung Saarland (LBO)
SachsenSächsische Bauordnung (SächsBO)
Sachsen-AnhaltBauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
Schleswig-HolsteinLandesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO)
ThüringenThüringer Bauordnung (ThürBO)

Alle Landesbauordnungen basieren auf der bundeseinheitlichen Musterbauordnung (MBO), weichen im Detail aber voneinander ab. Angaben ohne Gewähr, Stand der Recherche prüfen - Gesetze werden gelegentlich novelliert.

Bauantrag stellen in Passau

Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde in Passau. Der digitale Bauantrag läuft bayernweit über das BayernPortal, das automatisch zur zuständigen Stelle weiterleitet.

Zum BayernPortal (Ortssuche)

Angaben ohne Gewähr, Stand: Juli 2026. Zuständigkeiten und Online-Portale können sich ändern - im Zweifel gilt die Auskunft des zuständigen Bauamts.

Besonderheiten in Bayern

In Bayern sollten Bauherren beim Baugenehmigungsverfahren vor allem früh klären, ob das geplante Vorhaben überhaupt genehmigungspflichtig ist oder ob es als verfahrensfrei behandelt werden kann. Der genaue Umfang hängt von der Art des Bauvorhabens und den Rahmenbedingungen vor Ort ab. Auch wenn ein Vorhaben ohne Genehmigung auskommt, bleiben Pflichten wie die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorgaben bestehen. Wer unsicher ist, sollte die zuständige Bauaufsicht frühzeitig einbinden und die Unterlagen sorgfältig vorbereiten, damit die Prüfung reibungslos läuft. So vermeiden Sie unnötige Rückfragen und Verzögerungen.

Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Bauvorhaben wenden Sie sich an das zuständige Bauamt oder eine bauvorlageberechtigte Person.

Bauunternehmen und Architekten finden

Für die Antragstellung brauchen Sie in der Regel eine bauvorlageberechtigte Person. In unserem Verzeichnis finden Sie Hausbau-Firmen in Passau.

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Quellen & Redaktion

Die Inhalte basieren auf unabhängigen Recherchen zu den Landesbauordnungen der Bundesländer und der Musterbauordnung (MBO). Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Redaktion: 1A-Portale Redaktion.




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